
Hub- Arbeits-
Hebebühnen
Prüfung von Hub- Arbeits und Hebebühnen
Das Unternehmen ist dazu verpflichtet, Hubarbeits- und Hebebühnen in regelmäßigen Abständen nach DGUV 308-002 ( ehemals BGG 945 ) überprüfen zu lassen. Diese Überprüfung muss auch vor Erstinbetriebnahme erfolgen.
Hubarbeitsbühnen bzw. KFZ Hebebühnen werden täglich genutzt und sind teilweise schweren Lasten ausgesetzt. Falls diese Anlagen nicht ordnungsgemäß benutzt bzw. gewartet werden, können schnell Personen verletzt werden.
Als Hebebühnen gelten:
- Hebebühnen
- Hubarbeitsbühnen
- Hubladebühnen
- Kippbühnen
- Fahrzeug Hebebühnen
- Scherenbühnen
All diese Bühnen dürfen erst nach der Abnahme einer hierfür qualifizierten Person in Betrieb genommen werden – beispielsweise einem Prüfservice wie unserem.
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