
Persönliche
Schutzausrüstung
PSA gegen Absturz
Mit persönlichen Schutzausrüstung (PSA) sind unter anderem
- Auffang- und Rettungsgurte
- Halteseile
- Karabinerhaken
- Verbindungsmittel mit / ohne Falldämpfer BFD
- Mitlaufende Auffanggeräte an beweglicher Führung Fallstop
zu verstehen. All diese Sicherungselemente dienen dazu schwere Unfälle zu verhindern und Leben zu retten. Deshalb unterliegen diese Sicherheitselemente besonderen Prüfbestimmungen. Solche Prüfung sind mindestens 1x jährlich zu erfolgen bzw. je nach Einsatzhäufigkeit mehrmals. Diese Prüfungen erfolgen gemäß DGUV Regel 112 – 198. Hierdurch sind Ihre Mitarbeiter und Sie bestmöglich abgesichert und die Unfallgefahr wird hierdurch deutlich reduziert.
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