
Winden- Hub-
Zuggeräte
Prüfung von Winden- Hub- und Zuggeräten nach den gesetzlichen Vorschriften
Man unterscheidet die Winden, Hub- und Zurrgeräte in hand- bzw. kraftbetätige Geräte. Die Ansteuerung kann mechanisch, elektrisch, pneumatisch oder hydraulisch erfolgen. Als Beispiel sind zu nennen:
Handbetätigte Geräte
- Kettenzüge
- Spanngurte
- Zurrketten
Kraftbetätigte Geräte
- Seil- / Stockwinden
- Kettenzüge
Diese Arbeitsgeräte wie zum Beispiel Kettenzüge oder Seilwinden dienen dazu schwere Lasten zu bewegen. Sie werden vorwiegend bei Montagen, Reparaturen und Instandhaltungsarbeiten verwendet. Diese Arbeitsgeräte haben einige sicherheitsrelevante Einrichtungen, die unbedingt auf ihre Funktion regelmäßig geprüft werden müssen um Unfälle zu vermeiden. Darüber hinaus müssen die Tragkonstruktionen ebenfalls überprüft werden. Die Prüfungen sollten von zertifizierten Prüfern übernommen und dokumentiert werden. Diese Prüfungen sind in der DGUV G 308-002, DGUV G 308-003, DGUV R 113-015 sowie TRBS 1203 festgelegt.
Diese Prüfungen können gerne durch unsere Mitarbeiter übernommen werden
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